Gesundheitsindikatoren­

Gesundheitsindikatoren (Überschrift soll hier weg, damit nur oben die H1-Überschrift steht)

Gesundheitsindikatoren der Gesundheitsberichterstattung (GBE) dienen der politischen Entscheidungsfindung, sowie der Evaluation und Forschung.

Zentral ist der gemeinsame Indikatorensatz für die Gesundheitsberichtserstattung der Länder (Link soll in der Seite nach unten springen). Er umfasst ca. 360 GBE-Indikatoren und dient als Basis für das gesundheitspolitische Handeln der Bundesländer.

Zusätzlich wurde 2022 ein Indikatorensystem für die Präventionsberichterstattung (Link soll in der Seite nach unten springen) entwickelt. Es umfasst 73 Indikatoren aus 14 Themenfeldern und dient der Entwicklung und Evaluation einer nationalen Präventionsstrategie.>

Die Indikatoren der Gesundheitsberichterstattung der Länder sind 11 Themenfeldern zugeordnet.
Diese beschreiben:

  • gesundheitspolitische Rahmenbedingungen,
  • Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen,
  • wesentliche Aspekte der Gesundheit, wie Gesundheitszustand und gesundheitsrelevante Verhaltensweisen,
  • Gesundheitsrisiken,
  • Aspekte des Gesundheitswesens, darunter Einrichtungen, Inanspruchnahme von Leistungen, Beschäftigung und Ausbildung, sowie
  • Kosten, Ausgaben und Finanzierung des Gesundheitswesens.

Die Themenfelder werden durch eine unterschiedliche Anzahl von Indikatoren befüllt. Das Themenfeld 1 bezieht sich auf die gesundheitsbezogenen Rahmenbedingungen auf Landesebene und kommt ohne Indikatoren aus.

Die Daten und Metadaten zu den Indikatoren werden hier gegliedert nach Themenfeldern bereitgestellt.

Das Indikatorensystem für die Präventionsberichterstattung der Länder ist derzeit noch in Entwicklung und wird in Zusammenarbeit mit den Bundesländern befüllt.

Vertiefende Informationen werden in einem Diskussionpapier der Unterarbeitsgruppe Präventionsindikatoren der Arbeitsgruppe Gesundheitsberichterstattung, Prävention, Rehabilitation und Sozialmedizin (AG GPRS) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bereitgestellt.