Einschulungsuntersuchung (ESU)

Die Einschulungsuntersuchung in Berlin ist eine Pflichtuntersuchung aller erstmals schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs und wird im Auftrag der Schulen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) in den Berliner Gesundheitsämtern durchgeführt (Schulgesetz SchulG § 55a, Grundschulverordnung (GSVo) § 5 (Link einfügen)). Die Datenverarbeitung für die Gesundheitsberichterstattung erfolgt nach dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG §5 Absatz 3 (Link einfügen)).

Grundauswertung der Daten der Berliner Einschulungsuntersuchungen

Mit den hier bereitgestellten Ergebnissen aus Daten der Einschulungsuntersuchungen werden Basisdaten zur gesundheitlichen und sozialen Lage von Kindern in Berlin zur Verfügung gestellt. Die Auswertungen und Ergebnisdarstellungen folgen der Vorgehensweise der bisherigen Grundauswertungen in Berichtsform, ergänzt um Abbildungen und kartografische Darstellungen. Diese werden in unregelmäßigen zeitlichen Abständen durch Kurzberichte zu ausgewählten Themen ergänzt.

Die Ergebnisse sind nach den unten stehenden Themenbereichen geordnet. Sie werden jeweils im Überblick über die Gesamtsituation und differenziert nach Geschlecht, sozialer Lage, Merkmalen zum Migrationshintergrund sowie sozialräumlich (Bezirke, z.T. Prognoseräume) dargestellt. Für jedes Merkmal sind Zeitreihen verfügbar, die jährlich weitergeführt werden. Für neu aufgenommene Merkmale beginnen die Zeitreihen mit dem jeweils ersten Erhebungsjahr. In den präventionsrelevanten Bereichen Übergewicht, motorische, kognitive und sprachliche Entwicklung sowie deutsche Sprachkenntnisse der Kinder nichtdeutscher Herkunft, für die im Besonderen die Kitas einen wichtigen Zugangsweg darstellen, werden die Ergebnisse auch nach der Kita-Besuchsdauer differenziert.

Online sind die Daten ab dem Jahr 2018 verfügbar, die Daten vor 2018 sind in Berichten (Link einfügen) unter Publikationen als pdf-Datei verfügbar.

Allgemeine Methodik

In die Grundauswertung werden als Grundgesamtheit alle Kinder in die Auswertung einbezogen, die in dem betreffenden Jahr zum ersten Mal zu einer Einschulungsuntersuchung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vorgestellt wurden und in Berlin wohnen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich eingeschult oder für ein Jahr zurückgestellt werden. Für alle Merkmale wird die absolute Anzahl der Kinder, für die Angaben zum jeweiligen Merkmal vorlagen, sowie der Anteil in den jeweiligen Untergruppen ausgewiesen.

  • Wechsel der Grundgesamtheit seit der Einschulungsuntersuchung 2013

    Bis 2013 bezogen sich die Auswertungen auf die Kinder, die in dem entsprechenden Jahr tatsächlich eingeschult wurden. Die Änderung wurde auf das aktuelle Vorgehen wurde erforderlich, da aufgrund der über mehrere Jahre stetig ansteigenden Zahl von Zurückstellungen eine erneute Untersuchung im Folgejahr nicht mehr in jedem Fall stattfindet und daher nach bisheriger Methodik nicht mehr ein kompletter Einschulungsjahrgang erfasst würde. Weitere Informationen zur Änderung der Grundgesamtheit und deren Auswirkungen auf die berichteten Ergebnisse lassen sich der Grundauswertung der Einschulungsdaten in Berlin 2013.

  • Veränderungen in der Anzahl untersuchter Kinder bei dnr Einschulungsuntersuchungen 2016 und 2017

    Am 15.8.2016 trat die Änderung der gesetzlichen Stichtagsregelung zur Schulpflicht in Kraft, nach der die Kinder schulpflichtig sind, die mit Beginn eines Schuljahres (1. August) das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Zuvor wurden Kinder schulpflichtig, die im Laufe des Kalenderjahres, in dem das Schuljahr begann, das sechste Lebensjahr vollendeten (z. B. für das Schuljahr 2015/2016 bis zum 31.12.2015). Dadurch wurden zum Schuljahr 2017/18 (Einschulungsuntersuchung 2017) nur drei Viertel eines Jahrgangs schulpflichtig, nämlich die von Januar bis September 2011 geborenen Kinder. Allerdings galt bereits im Vorfeld dieser Schulgesetzänderung für die Anmeldung der Kinder zum Schuljahr 2016/2017 (Einschulungsuntersuchung 2016) eine Übergangsregelung zur Zurückstellung der schulpflichtigen Kinder, die im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2010 geboren waren. Diese konnten auf einfachen, formlosen Antrag ihrer Eltern ohne Einschulungsuntersuchung zurückgestellt werden, wurden dann zur Einschulungsuntersuchung 2017 erstmals vorgestellt und gehen somit in die vorliegende Auswertung ein. Von der Übergangsregelung wurde in einem größeren Ausmaß Gebrauch gemacht. Im Resultat wurden im Einschulungsjahrgang 2016 weniger Kinder zur Einschulungsuntersuchung vorgestellt (vgl. Tabelle 2.3 Deskription der Kinder bei der Einschulungsuntersuchung) als in den Jahren zuvor. Die Anzahl der erstmals vorgestellten Kinder zum Schuljahr 2017/2018 bewegt sich aufgrund der großen Zahl der aufgrund der Sonderregelung im Vorjahr zurückgestellten Kinder wieder auf dem Niveau des Jahres 2015.

  • Alter und Geschlecht

    Für alle Kinder muss auf Basis des monatsgenauen Geburtsdatums und des monatsgenauen Untersuchungsdatums ein Alter zum Zeitpunkt der Untersuchung berechenbar sein. Evtl. vorkommende Einzelfälle ohne Altersangabe werden von der Analyse ausgeschlossen. Das Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Untersuchung ist u.a. deshalb relevant, weil das S-ENS-Verfahren (Entwicklungsscreening) für Kinder ab fünf Jahren ist. Daher werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Untersuchung jünger als 5 Jahre waren, von den Analysen ausgeschlossen.

    Ebenso muss für alle Kinder ein Geschlecht angegeben sein, da alle Auswertungen im Sinne einer geschlechtersensiblen GBE auch nach Geschlecht stratifiziert werden. Evtl. vorkommende Einzelfälle ohne Geschlechtsangabe werden von der Analyse ausgeschlossen.

    Aufgrund der Änderung des Personenstandsgesetz 2018 kann seit dem Jahr 2020 zusätzlich zu „weiblich“ oder „männlich“ auch die Kategorie „divers“ angegeben werden. Die Anzahl der Kinder mit der Geschlechtsangabe divers ist klein, so dass dies  aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht als eigenständige  Geschlechtskategorie bei den Auswertungen mitgeführt werden kann. Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes in 2018 wurde ab den Einschulungsuntersuchungen 2020 die dritte Geschlechtskategorie "divers" aufgenommen. Aufgrund der kleinen Fallzahlen in der Kategorie "divers" (2022: n = 16) ist eine Stratifizierung der Einschulungsdaten nach Geschlecht in allen drei Kategorien nicht möglich, da sonst die Grundsätze der statistischen Geheimhaltung verletzt würden. In Anlehnung an das Vorgehen des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) werden daher die Kinder mit der Angabe "divers" mittels eines definierten Umverschlüsselungsverfahrens je zur Hälfte nach einem Zufallsverfahren der Gruppe der Jungen bzw. Mädchen zugeordnet.

  • Sozialraumorientierung

    Ein besonderes Merkmal der Einschulungsdaten besteht darin, dass seit 2005 der Wohnort des Kindes in der Berliner Systematik der Lebensweltlich Orientierten Räume (LOR; https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/sozialraumorientierte-planungsgrundlagen/lebensweltlich-orientierte-raeume/ ) erfasst wird, so dass diese für sozialräumliche Analysen genutzt werden können. Dadurch lassen sich sozialräumliche Disparitäten in der gesundheitlichen und sozialen Lage der Kinder und ihrer Familien aufzeigen. Hieraus werden räumlich differenzierte Informationen über Handlungsbedarf und Zielgruppen für Gesundheitsförderung, Prävention und Intervention gewonnen.

    Änderung der LOR-Systematik und deren Folgen für die ESU-Daten

    Die wachsende Stadt machte eine Überarbeitung der LOR-Systematik (Federführung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) erforderlich, die vom Senat beschlossen und seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Auf der ersten Ebene sind nunmehr 542 Planungsräume statt bisher 447 Planungsräume festgelegt, die auf der zweiten Ebene zu 143 (vorher 138) Bezirksregionen und auf der dritten Ebene zu 58 (vorher 60) Prognoseräumen aggregiert werden. Für die sozialräumlichen Auswertungen der Einschulungsdaten wurde die Ebene der Prognoseräume ausgewählt. Diese lässt Auswertungen zu, die deutlich differenzierter sind als auf Bezirksebene, gewährleistet aber andererseits hinreichend große Fallzahlen, um auf einen Einschulungsjahrgang bezogene statistische Analysen sinnvoll durchführen zu können.

    Für einzelne Merkmale reichen in einigen Prognoseräumen die Fallzahlen dennoch nicht aus, um statistisch belastbare Aussagen zu treffen. Deshalb werden für Prognoseräume mit weniger als 100 untersuchten Kindern keine Anteile ausgewiesen und stattdessen das Zeichen "/" in der Tabelle eingefügt.

    Bei der Interpretation der Veränderungen auf Prognoseraumebene über die Zeit ist jedoch Vorsicht geboten, da aufgrund der kleineren Fallzahlen von Kindern pro Prognoseraum erfahrungsgemäß teils größere Schwankungen von Jahr zu Jahr zu beobachten sind. Für verlässlichere Aussagen zu Veränderungen auf dieser räumlichen Ebene sollten daher die Daten mehrerer Jahre herangezogen werden. Zudem ist die ab dem Einschulungsjahrgang 2013 wirksame Änderung der Grundgesamtheit zu beachten, die die Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Vorjahren einschränkt.

    Ab den Daten 2022 ist aufgrund des neuen Zuschnittes der Prognoseräume der zeitliche Vergleich nicht mehr in allen Fällen möglich:

    •        Für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg gibt es keine Veränderung des Zuschnitts auf der Ebene der Prognoseräume. In Steglitz-Zehlendorf wurde lediglich eine Anpassung der Bezeichnung vorgenommen.

    •        In Spandau kommt es zu kleineren Grenzveränderungen aufgrund von Blockverschiebungen, der eigentliche Prognoseraumzuschnitt bleibt unverändert. Dies sollte bei Veränderungen im Zeitverlauf mitberücksichtigt werden.

    •        In Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick und Reinickendorf ist der Zuschnitt der Prognoseräume verändert, so dass eine direkte Vergleichbarkeit zu Vorjahren nicht mehr gegeben ist. Für Details wird auf die Dokumentation der LOR-Änderungen (https://www.berlin.de/sen/sbw/_assets/stadtdaten/stadtwissen/lebensweltlich-orientierte-raeume/dokumentation_zur_modifikation_lor_2020.pdf?ts=1702425640) verwiesen.

  • Statistische Geheimhaltung

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