Allgemeine Methodik der ESU-Grundauswertung
In die Grundauswertung werden als Grundgesamtheit alle Kinder in die Auswertung einbezogen, die in dem betreffenden Jahr zum ersten Mal zu einer Einschulungsuntersuchung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vorgestellt wurden und in Berlin wohnen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich eingeschult oder für ein Jahr zurückgestellt werden. Für alle Merkmale wird die absolute Anzahl der Kinder, für die Angaben zum jeweiligen Merkmal vorlagen, sowie der Anteil in den jeweiligen Untergruppen ausgewiesen. Darüber hinaus werden Anzahl und Anteil der Kinder mit fehlenden Angaben in Fußnoten dokumentiert.
Wechsel der Grundgesamtheit seit der Einschulungsuntersuchung 2013
Bis 2013 bezogen sich die Auswertungen auf die Kinder, die in dem entsprechenden Jahr tatsächlich eingeschult wurden. Die Änderung wurde auf das aktuelle Vorgehen wurde erforderlich, da aufgrund der über mehrere Jahre stetig ansteigenden Zahl von Zurückstellungen eine erneute Untersuchung im Folgejahr nicht mehr in jedem Fall stattfindet und daher nach bisheriger Methodik nicht mehr ein kompletter Einschulungsjahrgang erfasst würde. Weitere Informationen zur Änderung der Grundgesamtheit und deren Auswirkungen auf die berichteten Ergebnisse lassen sich der Grundauswertung der Einschulungsdaten in Berlin 2013.
Veränderungen in der Anzahl untersuchter Kinder bei der Einschulungsuntersuchung 2016 und 2017
Am 15.8.2016 trat die Änderung der gesetzlichen Stichtagsregelung zur Schulpflicht in Kraft, nach der die Kinder schulpflichtig sind, die mit Beginn eines Schuljahres (1. August) das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Zuvor wurden Kinder schulpflichtig, die im Laufe des Kalenderjahres, in dem das Schuljahr begann, das sechste Lebensjahr vollendeten (z. B. für das Schuljahr 2015/2016 bis zum 31.12.2015). Dadurch wurden zum Schuljahr 2017/18 (Einschulungsuntersuchung 2017) nur drei Viertel eines Jahrgangs schulpflichtig, nämlich die von Januar bis September 2011 geborenen Kinder. Allerdings galt bereits im Vorfeld dieser Schulgesetzänderung für die Anmeldung der Kinder zum Schuljahr 2016/2017 (Einschulungsuntersuchung 2016) eine Übergangsregelung zur Zurückstellung der schulpflichtigen Kinder, die im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2010 geboren waren. Diese konnten auf einfachen, formlosen Antrag ihrer Eltern ohne Einschulungsuntersuchung zurückgestellt werden, wurden dann zur Einschulungsuntersuchung 2017 erstmals vorgestellt und gehen somit in die vorliegende Auswertung ein. Von der Übergangsregelung wurde in einem größeren Ausmaß Gebrauch gemacht. Im Resultat wurden im Einschulungsjahrgang 2016 weniger Kinder zur Einschulungsuntersuchung vorgestellt (vgl. Tabelle 2.3 Deskription der Kinder bei der Einschulungsuntersuchung) als in den Jahren zuvor. Die Anzahl der erstmals vorgestellten Kinder zum Schuljahr 2017/2018 bewegt sich aufgrund der großen Zahl der aufgrund der Sonderregelung im Vorjahr zurückgestellten Kinder wieder auf dem Niveau des Jahres 2015.
Alter und Geschlecht
Für alle Kinder muss auf Basis des monatsgenauen Geburtsdatums und des monatsgenauen Untersuchungsdatums ein Alter zum Zeitpunkt der Untersuchung berechenbar sein. Evtl. vorkommende Einzelfälle ohne Altersangabe werden von der Analyse ausgeschlossen. Das Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Untersuchung ist u.a. deshalb relevant, weil das S-ENS-Verfahren (Entwicklungsscreening) für Kinder ab fünf Jahren ist. Daher werden Kinder, die zum Zeitpunkt der Untersuchung jünger als 5 Jahre waren, von den Analysen ausgeschlossen.
Ebenso muss für alle Kinder ein Geschlecht angegeben sein, da alle Auswertungen im Sinne einer geschlechtersensiblen GBE auch nach Geschlecht stratifiziert werden. Evtl. vorkommende Einzelfälle ohne Geschlechtsangabe werden von der Analyse ausgeschlossen.
Aufgrund der Änderung des Personenstandsgesetz 2018 kann seit dem Jahr 2020 zusätzlich zu „weiblich“ oder „männlich“ auch die Kategorie „divers“ angegeben werden. Die Anzahl der Kinder mit der Geschlechtsangabe divers ist klein, so dass dies aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht als eigenständige Geschlechtskategorie bei den Auswertungen mitgeführt werden kann. Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes in 2018 wurde ab den Einschulungsuntersuchungen 2020 die dritte Geschlechtskategorie "divers" aufgenommen. Aufgrund der kleinen Fallzahlen in der Kategorie "divers" (2022: n = 16) ist eine Stratifizierung der Einschulungsdaten nach Geschlecht in allen drei Kategorien nicht möglich, da sonst die Grundsätze der statistischen Geheimhaltung verletzt würden. In Anlehnung an das Vorgehen des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) werden daher die Kinder mit der Angabe "divers" mittels eines definierten Umverschlüsselungsverfahrens je zur Hälfte nach einem Zufallsverfahren der Gruppe der Jungen bzw. Mädchen zugeordnet.