Grundauswertungen ÖGD

Auf dieser Seite finden sich Hintergrundinformationen zum ÖGD und den involvierten Diensten, kurze Beschreibungen der verschiedenen Grundauswertungen, sowie deren Übersicht.

Über den ÖGD als Datenlieferant

  • Was ist der ÖGD?

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Auf Bundesebene gehören z. B. das Bundesgesundheitsministerium (BMG), Bundesbehörden wie das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung − BZgA), das Robert Koch-Institut (RKI) oder das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dazu. Auf Länderebene sind dies die Landesgesundheitsministerien und Landesämter bzw. Landesinstitute für Gesundheit, auf der kommunalen Ebene schließlich die Gesundheitsämter. Darüber hinaus gibt es weitere Behörden, die gesundheitsbezogene Aufgaben wahrnehmen, aber gemeinhin nicht unter den Begriff Öffentlicher Gesundheitsdienst subsumiert werden, z. B. Behörden der Lebensmittelüberwachung oder des Arbeitsschutzes.

    Der ÖGD nimmt ein breites Aufgabenspektrum mit dem Ziel des Erhalts und der Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit wahr (Gesundheitsschutz), darunter auch Aufgaben der Gesundheitsförderung. Das Augenmerk der folgenden Ausführungen liegt auf der kommunalen Ebene des ÖGD, den Gesundheitsämtern, sowie der Gesundheitsförderung als dezidiert ressourcenorientiertem Ansatz (Salutogenese) in Abgrenzung zur Prävention und anderen Bereichen des Gesundheitsschutzes wie zum Beispiel dem Infektionsschutz. Die Aufgaben anderer, u. a. staatlicher Akteure in der Gesundheitsförderung, werden unter den Stichpunkten Gesundheitsförderung 5: Deutschland; Akteure und Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention sowie Kommunale Gesundheitsförderung dargestellt.

    Insgesamt gibt es derzeit etwas weniger als 400 Gesundheitsämter in Deutschland in sehr unterschiedlichen Größenordnungen, von sehr kleinen Ämtern mit weniger als zwanzig Beschäftigten in ländlichen Bereichen bis hin zu sehr großen mit einer Personaldecke von weit mehr als hundert Beschäftigten in urbanen Regionen. Gesundheitsämter sind multiprofessionell besetzt. Die Mitarbeitenden kommen u. a. aus den Bereichen Medizin, Soziale Arbeit und Hygiene.

    In den meisten Bundesländern sind die Gesundheitsämter kommunalisiert, d. h. sie sind fachlich und personell vollständig in die Landratsämter eingegliedert. Zu den Ausnahmen zählt z. B. Bayern mit 71 staatlichen Gesundheitsämtern, die nur verwaltungsorganisatorisch den Landratsämtern zugeordnet sind, und nur fünf echten kommunalen Gesundheitsämtern. In Baden-Württemberg sind die Gesundheitsämter ebenfalls nicht vollständig kommunalisiert, außerdem haben die Stadtstaaten besondere Strukturen. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Gesundheitsämtern umbenannt, sodass es eine Vielzahl von Bezeichnungen gibt, u. a. Fachdienst Gesundheit, Abteilung/Sachgebiet Gesundheitswesen (z. B. in Landratsämtern) oder Untere Gesundheitsbehörde.

    Der Aufgabenkanon des ÖGD ist in einem komplexen Geflecht aus bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen geregelt, u. a. in den Gesundheitsdienstgesetzen der Bundesländer. In allen Bundesländern zählt neben dem Gesundheitsschutz auch die Gesundheitsförderung und als fachlich benachbarter Bereich die Gesundheitsberichterstattung zu den Aufgaben des ÖGD. Allerdings unterscheiden sich die diesbezüglichen Formulierungen und Ausgestaltungsvorgaben in den einzelnen Landesgesundheitsdienstgesetzen.

    Das im Jahr 2015 verabschiedete Präventionsgesetz adressiert vorrangig die Sozialversicherungsträger, insbesondere die gesetzliche Krankenversicherung. Kommunen werden als wichtige Settings für Prävention und Gesundheitsförderung benannt. Für die Umsetzung des Gesetzes wird eine Regelung der Zusammenarbeit mit dem ÖGD explizit eingefordert (Präventionsgesetz, 2015; NPK, 2018).

  • Aufgaben der Gesundheitsämter

    Die Aufgaben der Gesundheitsämter in Bezug auf Gesundheitsschutz/Prävention und Gesundheitsförderung sind sehr vielfältig. Sie umfassen unter anderem:

    • Infektionsschutz (z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement, Anordnung von Hygienemaßnahmen)
    • Hygiene (z. B. Trinkwasser- oder Krankenhaushygiene)
    • Umweltmedizin (z. B. Altlasten)
    • Schuleingangs- und andere Reihenuntersuchungen
    • Impfangebote
    • Beratungs- und Unterstützungsangebote (z. B. zur Kindergesundheit, Suchtberatung, Behindertenberatung, psychische Gesundheit, HIV/Aids, Auslandsreiseimpfungen)
    • Durchführung bzw. Koordination von Projekten und Aktionen auf lokaler Ebene (z. B. Schulprojekte, Gesundheitstage)
    • Netzwerkarbeit in größeren Zusammenhängen (z. B. Netzwerke der Suchtprävention oder psychischen Gesundheit, Gesundheitskonferenzen)
    • Beobachtung und Berichterstattung zu den gesundheitlichen Verhältnissen vor Ort

    Dabei stehen sich traditionelle behördliche Interventionsformen und der Ansatz der Gesundheitsförderung oft unvermittelt gegenüber. Den Gesundheitsämtern wird somit im präventiven Bereich Arbeit in doppelter Kompetenz auf mehreren Ebenen abgefordert: Erstens hinsichtlich einer pathogenetischen wie auch salutogenetischen Sichtweise (Salutogenese). Zweitens hinsichtlich hoheitlicher Kontroll- und Überwachungsaufgaben wie auch einer partnerschaftlichen und partizipativen Arbeitsweise mit dem Ziel der Unterstützung, Befähigung (Empowerment/Befähigung) und Ressourcenstärkung der Bürgerinnen und Bürger. Drittens hinsichtlich einer Mischung der Steuerungsmethoden von hoheitlichem Government und beteiligender Governance, d. h. moderierenden Vorgehensweisen.

  • [Daten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes]

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) operiert seit jeher an der Schnittstelle zwischen Medizin, Sozialwissenschaft, Ökonomie und Politik und war damit schon immer multiprofessionell aufgestellt.

[Direkt zu den Grundauswertungen]

  • Miniaturfoto der Publikation ESU-Dashboard

    [Einschulungsuntersuchungen (ESU)]

    Die Einschulungsuntersuchung in Berlin ist eine Pflichtuntersuchung aller erstmals schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs und wird im Auftrag der Schulen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) in den Berliner Gesundheitsämtern durchgeführt (Schulgesetz SchulG § 55a, Grundschulverordnung (GSVo) § 5 (Link einfügen)). Die Datenverarbeitung für die Gesundheitsberichterstattung erfolgt nach dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG §5 Absatz 3 (Link einfügen)).

    Verlinkt sind weiterführende Informationen, etwa zur Methodik , Dashboards, sowie erläuternde Texte.

    Mehr

  • [Grundauswertung des Zahnärztlichen Dienstes]

    Hier geht es weiter zur Grundauswertung des Zahnärztlichen Dienstes.

[Grund­aus­wertungen ÖGD - Übersicht]

Die Grundauswertungen des ÖGD beruhen auf der rechtlichen Grundlage (XY). Daten liegen noch nicht zu allen Diensten und Themen vor.

  • Einschulungsuntersuchungen (ESU)
  • Zahnärztlicher Dienst

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  • Kitareihenuntersuchung

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  • Sozialpsychiatrischer Dienst

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  • Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

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  • Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Krebs und chronischen Erkrankungen (BfB)

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  • Zentrum für sinnesbehinderte Menschen (Hörberatungsstelle)

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  • Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung

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